Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Der Amtsbezirk eines ÖbVIs entspricht dem Amtsbezirk einer unteren Vermessungsbehörde. Innerhalb seines Amtsbezirkes ist der ÖbVI zur Durchführung von Katastervermessungen und Abmarkungen verpflichtet. Darüber hinaus können ÖbVI Katastervermessungen und Abmarkungen im gesamten Freistaat Sachsen durchführen.
Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen
- ÖbVI-Verzeichnis als Exceltabelle (*.xls, 29,00 KB) Stand: 27.09.2023
Faltblatt, Stand: 23.08.2023
Faltblatt Verzeichnis der ÖbVI
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