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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und –ingenieure

Der Amtsbezirk eines ÖbVIs entspricht dem Amtsbezirk einer unteren Vermessungsbehörde. Innerhalb seines Amtsbezirkes ist der ÖbVI zur Durchführung von Katastervermessungen und Abmarkungen verpflichtet. Darüber hinaus können ÖbVI Katastervermessungen und Abmarkungen im gesamten Freistaat Sachsen durchführen.

Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und –ingenieure im Freistaat Sachsen

Ausschnitt aus dem Cover des ÖbVI-Verzeichnisses © GeoSN

Faltblatt, Stand: 01.10.2024

Faltblatt Verzeichnis der ÖbVI
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