Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und –ingenieure
Der Amtsbezirk eines ÖbVIs entspricht dem Amtsbezirk einer unteren Vermessungsbehörde. Innerhalb seines Amtsbezirkes ist der ÖbVI zur Durchführung von Katastervermessungen und Abmarkungen verpflichtet. Darüber hinaus können ÖbVI Katastervermessungen und Abmarkungen im gesamten Freistaat Sachsen durchführen.
Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und –ingenieure im Freistaat Sachsen
- ÖbVI-Verzeichnis als Exceltabelle (*.xls, 49,00 KB) Stand: 01.10.2024
Faltblatt, Stand: 01.10.2024
Faltblatt Verzeichnis der ÖbVI
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