Transparenzhinweis
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt.
Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) ist eine transparenzpflichtige Stelle.
Bereits heute ist das Landesamt zur Veröffentlichung von Geodaten nach Maßgabe des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes verpflichtet.
Sie finden diese Daten im Internet unter www.landesvermessung.sachsen.de sowie unter www.geodaten.sachsen.de.