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Aufgaben und Zuständigkeit

Grundlage für die Aufgaben und Zuständigkeit des GeoSN bildet das Gesetz über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen. Dieses Gesetz enthält zum einen das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) und zum anderen das Sächsische Geodateninfrastrukturgesetz (SächsGDIG).

Aufgaben des GeoSN

  • Grundlagenvermessung (Herstellung des geodätischen Raumbezuges durch Einrichtung, Nachweis und Erhaltung der Raumbezugs-, Höhen- und Schwerefestpunktfelder und Betreiben des Satellitenpositionierungsdienstes)
  • Bereitstellung des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (Digitales Landschaftsmodell, Digitales Geländemodell, Digitale Orthophotos)
  • Bearbeitung und Herausgabe der amtlichen topographischen Landeskartenwerke und Sonderkarten
  • Feststellung, Abmarkung und Erstellung der Dokumentation der Staats- und Landesgrenzen
  • Topographische Landesaufnahme
  • Führung der Luftbilddokumentation
  • Entwicklung von Verfahren zur Führung eines modernen Liegenschaftskatasters
  • Fachaufsicht über 13 untere Vermessungsbehörden und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) im Freistaat Sachsen
  • Fachaufsicht über Gemeinden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, denen nach § 12 SächsVermKatG die Befugnis zur Abgabe von amtlichen Auszügen aus dem Liegenschaftskataster erteilt wurde
  • Widerspruchsbehörde für Widersprüche gegen Verwaltungsakte der unteren Vermessungsbehörden, der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sowie der nach § 2 Abs. 5 des SächsVermKatG zuständigen Stellen
  • Umstellung auf neues AAA-Modell (bundeseinheitliches Modell zur Führung der Daten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters)
  • Steuerung der Umsetzung von Verpflichtungen des Freistaates Sachsen einschließlich seiner Kommunen im Rahmen der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE-Richtlinie) sowie des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes (SächsGDIG)
  • Unterstützung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung bei der Koordinierung des Betriebs der Geodateninfrastruktur Sachsen
  • Bereitstellung, Pflege und Weiterentwicklung der E-Government-Basiskomponente Geodaten (GeoBAK), einschließlich des Geoportals Sachsenatlas (http://www.geoportal.sachsen.de/), als zentralem E-Government-Angebot des Freistaates Sachsen zur Publikation und Nutzung von sächsischen Geoinformationen
  • Unterstützung der sächsischen Verwaltungen und Kommunen bei der technischen Bereitstellung von Geoinformationen auf der Grundlage der GeoBAK (gemäß Leistungskatalog des GDI-Servicezentrums)
  • Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen nach § 86 Abs. 1 Sächsische Bauordnung
  • Rechtsaufsicht über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und Kreisfreien Städten als obere Rechtsaufsichtsbehörde (§ 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Sächsische Bauordnung)
  • Bereitstellung von Informationen aus den Datenbeständen der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters sowie aus dem Bodenrichtwertinformationssystem des Freistaates Sachsen
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